Barrierefreiheitspflicht ab 28. Juni 2025.

Das müssen Sie wissen:

Bald tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen wie dem Onlinehandel und Telekommunikationsdiensten umzusetzen. Das bedeutet, dass auch Webseiten und Webshops barrierefrei gestaltet werden müssen.

Wer ist betroffen?

  • Online-Shops – müssen sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Nutzer barrierefrei zugänglich sind.
  • ⁠Banken und Versicherungen – sind verpflichtet, ihre digitalen Finanz- und Versicherungsdienste für alle Menschen zugänglich zu machen.
  • ⁠Telekommunikationsunternehmen – müssen ihre Webseiten und Kundenportale barrierefrei gestalten.
  • Weitere Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen – dazu zählen Softwareunternehmen, Streaming-Dienste und Gesundheitsportale.

Wer ist NICHT betroffen?

  • Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro.
  • Private Webseiten, die keine geschäftlichen oder öffentlichen Dienstleistungen anbieten.

Die 4 Grundprinzipien

1.⁠ ⁠Wahrnehmbarkeit:

Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern, einschließlich denen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, wahrgenommen werden können.

2.⁠ ⁠Bedienbarkeit:

Alle Funktionen der Website müssen mit verschiedenen Eingabegeräten, wie Tastaturen oder Touchscreens, bedienbar sein.

3.⁠ ⁠Verständlichkeit:

Der Inhalt muss klar und verständlich formuliert sein, damit er für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit kognitiven Einschränkungen, zugänglich ist.

4.⁠ ⁠Robustheit:

Die Website muss so entwickelt sein, dass sie mit einer Vielzahl von Hilfstechnologien und Browsern kompatibel bleibt und auch bei zukünftigen technischen Weiterentwicklungen funktioniert.

Konkrete Maßnahmen:

Alt-Texte für Bilder

Alle Bilder müssen mit beschreibenden Alt-Texten versehen werden, damit sie von Screenreadern vorgelesen werden können.

Kontraste und Farben

Text und Hintergrund sollten einen ausreichenden Kontrast bieten, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Inhalte gut lesen können.

Tastatur-Navigation

Die gesamte Website sollte ohne Maus navigierbar sein, sodass auch Menschen mit motorischen Einschränkungen die Seite problemlos nutzen können.

Semantisches HTML

Eine klare Struktur durch Überschriften (h1, h2) und korrekt markierte Formulare sorgt dafür, dass Screenreader die Seite richtig interpretieren.

⁠Untertitel und Transkripte

Videos und Audiodateien sollten mit Untertiteln oder Transkripten versehen werden, um sie auch für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich zu machen.

Die Vorteile für Jede/n

Warum Sie handeln sollten:

Sie sind erst mal nicht in der Pflicht? Dennoch rate ich zu einer “Light-Variante” der digitalen Barrierefreiheit. Warum?

  • Es ist bekannt, dass digitale Barrierefreiheit ein offizielles Ranking-Kriterium wird. Das heißt – ist eine Seite nicht barrierefrei, straft Google diese ab und sie fällt im Ranking ab. Umgekehrt verbessert eine barrierefreie Seite die Platzierung bei Google.
  • Barrierefreiheit macht schlichtweg Sinn und ist fair! 30 Prozent der potenziellen Zielgruppe gehen im Schnitt durch nicht-barrierefreie Websites verloren. Im Umkehrschluss heißt das also auch, dass bis zu einer Milliarde potenzielle Kunden dazu gewonnen werden können.

Die Light-Lösung für KMU:

Was kann ich für Sie tun?

  • Bilder mit Alt-Texten versehen, so dass Screenreader diese Informationen auslesen können
  • Formulare benutzerfreundlich gestalten
  • HTML-Überschriften richtig nutzen (H1, H2, H3)
  • Plugin installieren, dass den betroffenen Besuchern der Seite das eigenständigen Ändern des Kontrasts, der Schriftgröße, Cursorgröße usw. ermöglicht.

Ihre Webseite barrierefrei machen lassen

Melden Sie sich unter:

+49 (0)157 31634163
info@vonspez.de