Bar­rie­re­frei­heitspflicht
ab 28. Juni 2025.

Das müs­sen Sie wissen.

Bald tritt das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) in Kraft. Die­ses Gesetz ver­pflich­tet Unter­neh­men, Bar­rie­re­frei­heit in ver­schie­de­nen Berei­chen wie dem Online­han­del und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten umzu­set­zen. Das bedeu­tet, dass auch Web­sei­ten und Web­shops bar­rie­re­frei gestal­tet wer­den müssen.

Wer ist betroffen?

  • Online-Shops – müs­sen sicher­stel­len, dass ihre Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen für alle Nut­zer bar­rie­re­frei zugäng­lich sind.
  • ⁠Ban­ken und Ver­si­che­run­gen – sind ver­pflich­tet, ihre digi­ta­len Finanz- und Ver­si­che­rungs­diens­te für alle Men­schen zugäng­lich zu machen.
  • ⁠Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men – müs­sen ihre Web­sei­ten und Kun­den­por­ta­le bar­rie­re­frei gestalten.
  • Wei­te­re Anbie­ter digi­ta­ler Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen – dazu zäh­len Soft­ware­un­ter­neh­men, Strea­ming-Diens­te und Gesundheitsportale.

Wer ist NICHT betroffen?

  • Klei­ne Unter­neh­men mit weni­ger als zehn Mit­ar­bei­ten­den.
  • Unter­neh­men mit einem Jah­res­um­satz oder einer Bilanz­sum­me unter zwei Mil­lio­nen Euro.
  • Pri­va­te Web­sei­ten, die kei­ne geschäft­li­chen oder öffent­li­chen Dienst­leis­tun­gen anbieten.

Die 4 Grundprinzipien

1.⁠ ⁠Wahr­nehm­bar­keit:

Inhal­te müs­sen so prä­sen­tiert wer­den, dass sie von allen Nut­zern, ein­schließ­lich denen mit Seh- oder Hör­be­ein­träch­ti­gun­gen, wahr­ge­nom­men wer­den können.

2.⁠ ⁠Bedien­bar­keit:

Alle Funk­tio­nen der Web­site müs­sen mit ver­schie­de­nen Ein­ga­be­ge­rä­ten, wie Tas­ta­tu­ren oder Touch­screens, bedien­bar sein.

3.⁠ ⁠Ver­ständ­lich­keit:

Der Inhalt muss klar und ver­ständ­lich for­mu­liert sein, damit er für alle Nut­zer, ein­schließ­lich Men­schen mit kogni­ti­ven Ein­schrän­kun­gen, zugäng­lich ist.

4.⁠ ⁠Robust­heit:

Die Web­site muss so ent­wi­ckelt sein, dass sie mit einer Viel­zahl von Hilfs­tech­no­lo­gien und Brow­sern kom­pa­ti­bel bleibt und auch bei zukünf­ti­gen tech­ni­schen Wei­ter­ent­wick­lun­gen funktioniert.

Kon­kre­te Maßnahmen:

Alt-Tex­te für Bilder

Alle Bil­der müs­sen mit beschrei­ben­den Alt-Tex­ten ver­se­hen wer­den, damit sie von Screen­rea­dern vor­ge­le­sen wer­den können.

Kon­tras­te und Farben

Text und Hin­ter­grund soll­ten einen aus­rei­chen­den Kon­trast bie­ten, damit auch Men­schen mit Seh­be­hin­de­run­gen die Inhal­te gut lesen können.

Tas­ta­tur-Navi­ga­ti­on

Die gesam­te Web­site soll­te ohne Maus navi­gier­bar sein, sodass auch Men­schen mit moto­ri­schen Ein­schrän­kun­gen die Sei­te pro­blem­los nut­zen können.

Seman­ti­sches HTML

Eine kla­re Struk­tur durch Über­schrif­ten (h1, h2) und kor­rekt mar­kier­te For­mu­la­re sorgt dafür, dass Screen­rea­der die Sei­te rich­tig interpretieren.

⁠Unter­ti­tel und Transkripte

Vide­os und Audio­da­tei­en soll­ten mit Unter­ti­teln oder Tran­skrip­ten ver­se­hen wer­den, um sie auch für Men­schen mit Hör­be­hin­de­run­gen zugäng­lich zu machen.

Die Vor­tei­le für Jede/n

War­um Sie han­deln sollten:

Sie sind erst mal nicht in der Pflicht? Den­noch rate ich zu einer “Light-Vari­an­te” der digi­ta­len Bar­rie­re­frei­heit. War­um?

  • Es ist bekannt, dass digi­ta­le Bar­rie­re­frei­heit ein offi­zi­el­les Ran­king-Kri­te­ri­um wird. Das heißt – ist eine Sei­te nicht bar­rie­re­frei, straft Goog­le die­se ab und sie fällt im Ran­king ab. Umge­kehrt ver­bes­sert eine bar­rie­re­freie Sei­te die Plat­zie­rung bei Goog­le.
  • Bar­rie­re­frei­heit macht schlicht­weg Sinn und ist fair! 30 Pro­zent der poten­zi­el­len Ziel­grup­pe gehen im Schnitt durch nicht-bar­rie­re­freie Web­sites ver­lo­ren. Im Umkehr­schluss heißt das also auch, dass bis zu einer Mil­li­ar­de poten­zi­el­le Kun­den dazu gewon­nen wer­den können.

Die Light-Lösung für KMU:

Was kann ich für Sie tun?

  • Bil­der mit Alt-Tex­ten ver­se­hen, so dass Screen­rea­der die­se Infor­ma­tio­nen aus­le­sen können
  • For­mu­la­re benut­zer­freund­lich gestalten
  • HTML-Über­schrif­ten rich­tig nut­zen (H1, H2, H3)
  • Plug­in instal­lie­ren, dass den betrof­fe­nen Besu­chern der Sei­te das eigen­stän­di­gen Ändern des Kon­trasts, der Schrift­grö­ße, Cur­sor­grö­ße usw. ermöglicht.

Ihre Web­sei­te bar­rie­re­frei machen lassen

Mel­den Sie sich unter: 

+49 (0)157 31634163 
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